Fernwärme

Unsere Fernwärmeversorgungsgebiete

Südstraße

Friedensstraße

Uhsmannsdorfer Straße

Leitungslänge: 2,78km

Wohnblöcke Südstraße, Theodor-Stock-Straße und Horkaer Straße

Leitungslänge: 6,31km

Gewerbegebiet, Polizei- und Oberschule, Sportkomplex und angrenzendes Wohngebiet

Leitungslänge: 0,38km

Schulkomplex

Entlastung durch die Bundesregierung

Preisbremse für Wärme (betrifft 2023)

Der Gesetzgeber hat mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) umfangreiche Entlastungen u.a. für Fernwärmekunden beschlossen.
Der Arbeitspreis für Fernwärme wird auf 9,5 Cent/kWh brutto (8,88 Cent netto + 7% MwSt) für 80% des Jahresverbrauches 2021 festgelegt (vgl. § 16 EWPBG). Bei Unternehmen liegt der Preisdeckel bei 7,5 Cent/kWh netto. Verbräuche, die über diese 80% hinausgehen, werden mit dem tatsächlichen Arbeitspreis des jeweiligen Quartals nach Preisblatt (6) abgerechnet.

Dezemberhilfe (betrifft Dezember 2022)

Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) eine Entlastung für Wärmekunden verabschiedet.
§4 EWSG regelt die Erstattung des Dezemberabschlages für Fernwärmekunden. Dem Fernwärmeversorger stehen demnach für die Erstattung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Wir werden den Dezemberabschlag wie gewohnt einziehen bzw. bitten Sie den Abschlag zu überweisen. Die von der Bundesregierung beschlossene Entlastung werden wir in Form einer separaten Gutschrift im Dezember an unsere Fernwärmekunden auszahlen.
Die Details dazu können Sie, der Ihnen in Kürze zugehenden Gutschrift entnehmen.

Downloads

Fernwärmeversorgungssatzung

Fernwärmeversorgungsvertrag

Anlage 1 Preisblatt (6) Fernwärme (Stand 01.10.2022)

Anlage 2 Ergänzende Versorgungsbedingungen (Stand 01.12.2015)

Anlage 3 AVBFernwärmeV

Fragen und Antworten (FAQ) (Stand 01.10.2022)

Aktuelle Preise

Aktuelle Preise Fernwärme

Preisgrundlagen

Erdgas Abrechnungs-preis

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