Trinkwasser

Allgemeine Auskünfte zu unserem Trinkwasser

Die Versorgung der Stadt Rothenburg sowie ihrer Ortsteile erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung – WVS vom 08.02.2017).

Wasserwerk Rothenburg

WW Ro

erbaut 1928/1929
Rekonstruktion 2005

Wasserwerk Uhsmannsdorf

WW Uhsm

erbaut 1978
Rekonstruktion 2008

Versorgungsgebiet

Bremenhain
Dunkelhäuser
Geheege
Lodenau mit Ungunst
Neusorge
Nieder-Neundorf mit Kahle Meile
Rothenburg
Steinbach

 

Uhsmanndorf
Spreehammer

Wasserlieferung an
TWZV Neiße-Schöps und Spree

Leitungsnetz

105 km

18 km

Trinkwasseranalyse

Download der aktuellen Probe
(PDF)

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Wasserhärte

7,43° dH / 1,33 mmol/l

Härtebereich 1 = weich

5,58° dH / 1,00 mmol/l

Härtebereich 1 = weich

Durchschnittsverbrauch im Vergleich
(PDF)

Entsprechend §21 (1) der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 21.05.01 (BGBI. I S. 959) hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage den Verbraucher über die verwendeten Aufbereitungsstoffe zu informieren.

Zusatzstoffe

Wasserwerk Rothenburg

Chlorbleichlauge
Sicherheitschlorung

Wasserwerk Uhsmannsdorf

keine
(Bedarfschlorung)

Die Bedarfschlorung erfolgt nur im Ausnahmefall und zeitlich begrenzt bei festgestellten bakteriologischen Beanstandungen.

Preise

Trinkwasserpreis (§ 45 Abs. 1 WVS der Stadt Rothenburg) – 1,56 €/m³ netto (1,67 €/m³ inkl. 7% MwSt)
Grundgebühr (§ 44 Abs. 1 WVS der Stadt Rothenburg) – „Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.“

Dauerdurchfluss (Q3)

=4
=10
=16
=25
=40
=63
=100

Betrag (netto)
[€/Monat]

5,11
7,67
12,78
23,00
38,33
61,32
91,98

Betrag (brutto)
[€/Monat]

5,47
8,21
13,67
24,61
41,01
65,61
98,42

Formulare

Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren

Kundenwechsel

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung

AVB Wasser V

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